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VG Chemnitz, 18.12.2008 - A 5 K 1038/04 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Informationsverbund Asyl und Migration
AsylVfG § 28 Abs. 2; AufenthG § 60 Abs. 2; AufenthG § 60 Abs. 3; AufenthG § 60 Abs. 5
Iran, Konversion, Apostasie, Christen, Folgeantrag, Nachfluchtgründe, subjektive Nachfluchtgründe, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, Folter, menschenrechtswidrige Behandlung, religiös motivierte Verfolgung, religiöses Existenzminimum, ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 18.12.2008 - 10 C 27.07
Ausnahme; Ausnahmefall; Flüchtlingseigenschaft; Folgeantrag; Folgeverfahren; …
Auszug aus VG Chemnitz, 18.12.2008 - A 5 K 1038/04
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 18.12.2008, Az.: 10 C 27.07, zitiert nach juris) steht die Regelung des § 28 Abs. 2 AsylVfG mit den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben der Richtlinie 2004/83 des Rates der Europäischen Union und mit der Genfer Flüchtlingskonvention im Einklang.
- VG Chemnitz, 30.07.2012 - A 5 K 95/11 Auswärtiges Amt, Lagebericht vom 04.11.2011) und in Anlehnung an die Rechtsprechung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 03.04.2008, A 2 B 36/06), der das Gericht folgt (vgl. bereits: VG Chemnitz, Urteil vom 18.12.2008, A 5 K 1038/04), nunmehr von einer relevanten Gefährdung des Klägers im Iran auszugehen: Weil eine ernst zu nehmende Konversion des Klägers zum Christentum mit nach außen erkennbaren christlichen Aktivitäten im Bundesgebiet festzustellen ist, besteht für den Kläger im Falle einer Rückkehr in das Heimatland mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit die Gefahr einer Verfolgung, welche mit der konkrete Gefahr, der Folter unterworfen zu werden, einhergeht.